An den Landeshauptmann
Dr. Arno Kompatscher
u.z.K.- An die Landesrätin
Frau Dr. Martha Stocker
u.z.K.- An den Ressortdirektor
Dr. Tomas Mathà
Bozen, 11.05.2015
Betreff: Endgültiger Landeskollektivvertrag der Ärzte für Allgemeinmedizin in der Provinz Bozen
Sehr geehrter Herr Landeshauptmann, Dr. Kompatscher,
im Namen der Gewerkschaft für Allgemeinmedizin der Provinz Bozen, SNAMI, der repräsentativsten auf Landesebene, möchte ich Ihnen hiermit unsere Enttäuschung mitteilen.
Trotz intensivem Versuch mit der öffentlichen Seite und „missionierenden“ Treffen mit der Landesrätin, Frau Dr. Martha Stocker, um über den endgültigen Landeskollektivvertrag zu sprechen, konnte bisher noch keine zufriedenstellende Einigung gefunden werden.
Mit der voreiligen Entscheidung durch den Landesbeschluss LR Nr. 538 vom 13.05.2014 „Kündigung des Landesvertrages der Ärzte für Allgemeinmedizin“ hat wohl das Unglück begonnen. Für Südtirol bedeutete dies ein Stück Autonomieverlust, für uns Ärzte der Allgemeinmedizin sowie für alle Patienten in Südtirol eine gravierende Niederlage.
Trotz alledem hat sich unsere Gewerkschaft, seit Oktober 2014 bemüht ein Übereinkommen mit der öffentlichen Seite zu finden. Dies vor allem um den seit Jahren bestehenden Unmut bei den ÄAM zu vermeiden.
Die meisten Vorschläge unserer Gewerkschaft (SNAMI) sind von der öffentlichen Seite abgelehnt worden. Wie auch aus dem endgültigen Vorschlag des Landeskollektivvertrages vom 30. April 2015 hervorgeht.
Das einzige Zugeständnis war ein weiteres effektives Mitglied beim Betriebsbeirat zu gewähren, dass somit fünf anstatt nur vier Mitglieder dabei sind, dies zum Unterschied der derzeitigen zwölf Mitglieder im Bezirksbeirat.
Der endgültige Entwurf des Landeskollektivvertrages für Ärzte der Allgemeinmedizin in der Provinz Bozen sieht einen finanziellen Verlust für dieselben vor.
Mit der immer gegenwärtigen Drohung, den staatlichen Vertrag für Ärzte der Allgemeinmedizin in Südtirol direkt anzuwenden, und somit auch dessen Vergütungen von 2005, wurde deshalb bisher nach dem Motto verhandelt: „Seid froh, dass ihr überhaupt noch was dazu bekommt!“
Eine immer wieder getätigte Ausrede der öffentlichen Seite bei den Verhandlungen war auch, dass die gegenständliche Lage, nach dem Urteil des Kassationsgerichtshofes Nr. 67 vom 07.01.2014, nicht anders gehandhabt werden könnte. Aber das Urteil bezieht sich eigentlich nur auf normative Veränderungen, welche in den Landeskollektivvertrag integriert werden sollten, um den staatlichen Normen, bzw. den sog. „standards minimi“ gerecht zu werden. Auch hätte der staatliche Kollektivvertrag sogar mehrere Entscheidungsmöglichkeiten angeboten, (siehe dazu Art. 8 Abs. 2 und Art. 46), um wenigstens die „Gehälter“ der Allgemeinmediziner in Südtirol von 2008 zu retten.
Aber es fehlte wohl der politische Wille!
Kein Hausarzt in Südtirol wird die Gründe seines finanziellen Verlustes nachvollziehen können. Sowie kein Hausarzt in Südtirol nachvollziehen können wird, dass ihn als ersten die Sparmaßnahmen im Sanitätswesen tatsächlich treffen werden, solange noch die Krankenhausmedizin und Luxusmedizin in Südtirol in einem solchen derzeitigen Ausmaß finanziert wird.
Es ist wohl bekannt, dass die Ausgaben für die Allgemeinmedizin nur einen kleinen Teil von allen Kosten im Sanitätswesen in Südtirol ausmachen.
Die Hausarztmedizin ist die Grundlage der Betreuung eines jeden Patienten. Vor allem ist es bei den Verhandlungen über die „Assistenza Sanitaria Primaria“ im neuen Landeskollektivvertrag um das Wohle der Patienten gegangen. Es wäre an der Zeit diese demenentsprechend zu würdigen!
Des Weiteren werden die Hausärzte in Südtirol auch kaum nachvollziehen können, dass ihnen als erste die Zulagen für die Informatikmitarbeit um ca. 60% gestrichen werden. Dies, da 6,2 Millionen Euro an Steuergeldern in den letzten 13 Jahren für die Informatik des Südtiroler Gesundheitsbetriebes durch Verschwendung verloren gegangen sind.
Es muss unterstrichen werden, dass die Bevölkerung dieser Provinz bisher mit der Betreuung der jeweiligen Hausärzte sehr zufrieden war. Wir werden weiterhin versuchen unsere Patienten so gut als möglich zu betreuen. Aber durch unsere verkürzten Einkommen, wird es nicht mehr allen möglich sein den Patienten z.B. Praxismitarbeiter/innen anbieten zu können. So mancher von uns, im Besonderen die jungen Ärzte, werden sich als Freiberufler in der freien Wirtschaft auch mit anderen Praxiskosten schwer tun.
Weder die Hausärzte, noch die Patienten werden diese Kürzungen nachvollziehen können. Dies schon gar nicht, auch wenn man, wie von der öffentlichen Seite geraten, einfach einen Schuldigen nennt, im konkreten die FIMMG, die gegen unseren Landeskollektivvertrag rekurrierende Gewerkschaft.
Dies vorausgeschickt, teile ich Ihnen mit, dass es unwahrscheinlich ist, dass die Ärzte für Allgemeinmedizin (SNAMI), welche, wie bereits erwähnt, die repräsentativste Gewerkschaft auf Landesebene ist, in der einzuberufenden außerordentlichen Generalversammlung ihre Zustimmung zur Unterzeichnung des von der öffentlichen Seite nun vorgeschlagenen, endgültigen Landeskollektivvertrag geben werden.
Mit jedem Vorbehalt
Dr. Susanna Hofmann
Präsidentin der Ärztegewerkschaft für Allgemeinmedizin SNAMI Bozen
Dr. Arno Kompatscher
u.z.K.- An die Landesrätin
Frau Dr. Martha Stocker
u.z.K.- An den Ressortdirektor
Dr. Tomas Mathà
Bozen, 11.05.2015
Betreff: Endgültiger Landeskollektivvertrag der Ärzte für Allgemeinmedizin in der Provinz Bozen
Sehr geehrter Herr Landeshauptmann, Dr. Kompatscher,
im Namen der Gewerkschaft für Allgemeinmedizin der Provinz Bozen, SNAMI, der repräsentativsten auf Landesebene, möchte ich Ihnen hiermit unsere Enttäuschung mitteilen.
Trotz intensivem Versuch mit der öffentlichen Seite und „missionierenden“ Treffen mit der Landesrätin, Frau Dr. Martha Stocker, um über den endgültigen Landeskollektivvertrag zu sprechen, konnte bisher noch keine zufriedenstellende Einigung gefunden werden.
Mit der voreiligen Entscheidung durch den Landesbeschluss LR Nr. 538 vom 13.05.2014 „Kündigung des Landesvertrages der Ärzte für Allgemeinmedizin“ hat wohl das Unglück begonnen. Für Südtirol bedeutete dies ein Stück Autonomieverlust, für uns Ärzte der Allgemeinmedizin sowie für alle Patienten in Südtirol eine gravierende Niederlage.
Trotz alledem hat sich unsere Gewerkschaft, seit Oktober 2014 bemüht ein Übereinkommen mit der öffentlichen Seite zu finden. Dies vor allem um den seit Jahren bestehenden Unmut bei den ÄAM zu vermeiden.
Die meisten Vorschläge unserer Gewerkschaft (SNAMI) sind von der öffentlichen Seite abgelehnt worden. Wie auch aus dem endgültigen Vorschlag des Landeskollektivvertrages vom 30. April 2015 hervorgeht.
Das einzige Zugeständnis war ein weiteres effektives Mitglied beim Betriebsbeirat zu gewähren, dass somit fünf anstatt nur vier Mitglieder dabei sind, dies zum Unterschied der derzeitigen zwölf Mitglieder im Bezirksbeirat.
Der endgültige Entwurf des Landeskollektivvertrages für Ärzte der Allgemeinmedizin in der Provinz Bozen sieht einen finanziellen Verlust für dieselben vor.
Mit der immer gegenwärtigen Drohung, den staatlichen Vertrag für Ärzte der Allgemeinmedizin in Südtirol direkt anzuwenden, und somit auch dessen Vergütungen von 2005, wurde deshalb bisher nach dem Motto verhandelt: „Seid froh, dass ihr überhaupt noch was dazu bekommt!“
Eine immer wieder getätigte Ausrede der öffentlichen Seite bei den Verhandlungen war auch, dass die gegenständliche Lage, nach dem Urteil des Kassationsgerichtshofes Nr. 67 vom 07.01.2014, nicht anders gehandhabt werden könnte. Aber das Urteil bezieht sich eigentlich nur auf normative Veränderungen, welche in den Landeskollektivvertrag integriert werden sollten, um den staatlichen Normen, bzw. den sog. „standards minimi“ gerecht zu werden. Auch hätte der staatliche Kollektivvertrag sogar mehrere Entscheidungsmöglichkeiten angeboten, (siehe dazu Art. 8 Abs. 2 und Art. 46), um wenigstens die „Gehälter“ der Allgemeinmediziner in Südtirol von 2008 zu retten.
Aber es fehlte wohl der politische Wille!
Kein Hausarzt in Südtirol wird die Gründe seines finanziellen Verlustes nachvollziehen können. Sowie kein Hausarzt in Südtirol nachvollziehen können wird, dass ihn als ersten die Sparmaßnahmen im Sanitätswesen tatsächlich treffen werden, solange noch die Krankenhausmedizin und Luxusmedizin in Südtirol in einem solchen derzeitigen Ausmaß finanziert wird.
Es ist wohl bekannt, dass die Ausgaben für die Allgemeinmedizin nur einen kleinen Teil von allen Kosten im Sanitätswesen in Südtirol ausmachen.
Die Hausarztmedizin ist die Grundlage der Betreuung eines jeden Patienten. Vor allem ist es bei den Verhandlungen über die „Assistenza Sanitaria Primaria“ im neuen Landeskollektivvertrag um das Wohle der Patienten gegangen. Es wäre an der Zeit diese demenentsprechend zu würdigen!
Des Weiteren werden die Hausärzte in Südtirol auch kaum nachvollziehen können, dass ihnen als erste die Zulagen für die Informatikmitarbeit um ca. 60% gestrichen werden. Dies, da 6,2 Millionen Euro an Steuergeldern in den letzten 13 Jahren für die Informatik des Südtiroler Gesundheitsbetriebes durch Verschwendung verloren gegangen sind.
Es muss unterstrichen werden, dass die Bevölkerung dieser Provinz bisher mit der Betreuung der jeweiligen Hausärzte sehr zufrieden war. Wir werden weiterhin versuchen unsere Patienten so gut als möglich zu betreuen. Aber durch unsere verkürzten Einkommen, wird es nicht mehr allen möglich sein den Patienten z.B. Praxismitarbeiter/innen anbieten zu können. So mancher von uns, im Besonderen die jungen Ärzte, werden sich als Freiberufler in der freien Wirtschaft auch mit anderen Praxiskosten schwer tun.
Weder die Hausärzte, noch die Patienten werden diese Kürzungen nachvollziehen können. Dies schon gar nicht, auch wenn man, wie von der öffentlichen Seite geraten, einfach einen Schuldigen nennt, im konkreten die FIMMG, die gegen unseren Landeskollektivvertrag rekurrierende Gewerkschaft.
Dies vorausgeschickt, teile ich Ihnen mit, dass es unwahrscheinlich ist, dass die Ärzte für Allgemeinmedizin (SNAMI), welche, wie bereits erwähnt, die repräsentativste Gewerkschaft auf Landesebene ist, in der einzuberufenden außerordentlichen Generalversammlung ihre Zustimmung zur Unterzeichnung des von der öffentlichen Seite nun vorgeschlagenen, endgültigen Landeskollektivvertrag geben werden.
Mit jedem Vorbehalt
Dr. Susanna Hofmann
Präsidentin der Ärztegewerkschaft für Allgemeinmedizin SNAMI Bozen